 |
 |
GmbHG § 32 Rückzahlung von Gewinn
vom 1. Januar 1964
Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die
Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben
als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.
Zurück...
|
 |
 |